Dienstfahrräder
Am 12.11.2018 stellte die UWG Fraktion die Möglichkeit, Dienstfahrräder für die Mitarbeiter der Stadtverwaltung und der städtischen Betriebe zu leasen.
Hier der Antrag der UWG vom 12.11.2018
Text anteilig aus unserem Antrag
Ob der Chef Dienstrad-Leasing ermöglicht, liegt in seinem eigenen Ermessen. Allerdings haben die Mitarbeiter gute Argumente, denn das Dienstrad-Leasing kostet dem Arbeitgeber nichts. Lediglich wenn er monatlich etwas beisteuert, entstehen ihm Kosten. Die werden je nach Zuschuss aber komplett durch die Steuerersparnis ausgeglichen. Firmen können Dienstrad-Leasing-Verträge für eine beliebige Zahl von Mitarbeitern anbieten.
Hier die Mitteilung der Stadtverwaltung zur Ratssitzung
Hier der Antrag der Fraktion der Grünen im Landtag NRW
Hier Newsletter des Kommunalen Arbeitgeberverbandes vom 19.06.2018
Wie aus der Mitteilung der Verwaltung ersichtlich ist, ist dieses Verfahren im öffentlichen Dienst noch nicht möglich. Viele Betriebe, auch Betriebe aus Harsewinkel, bieten den Mitarbeitern diese Möglichkeit an.