Straßenausbaubeiträge - KAG Kommunales Abgabengesetz
Am 07. Juni - Beginn 13.30 Uhr - ist im Landtag NRW in Düsseldorf
die Anhörung zum Thema "Abschaffung der Straßenbaubeiträge" vorgesehen. Diese Anhörung ist mehr als nur eine Pflichtveranstaltung, da viele Bürgerinnen und Bürger von NRW für die Abschafftung dieser Beiträge in Initiativen gestimmt haben.
Vermutlich geht es für die Landesregierung darum aufzuzeigen, dass die Abschaffung für viele Kommunen finanziell nicht zu tragen ist.
Die Abschaffung ist für alle Kommunen eine Herausforderung, aber wegen der einseitigen Belastung der Anwohner der zu sanierenden Straßen unbedingt notwendig.
Hier ist die Landesregierung gefordert, eine Lösung zu finden und nicht alles bei dem Bisherigen zu lassen.
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In der Haushaltsklausur für das Jahr 2018 stellte die UWG Fraktion schon die Frage:
Können anstatt der Straßenausbaubeiträge für die Erschließungs- und Sanierung die entstehenden Kosten zurzeit anderweitig erhoben werden und ob die Verwaltung dieses Szenario schon einmal durchgerechnet hat.
Der Kämmerer Heinz Niebur antwortete,
Sehr geehrter Herr Sieweke,
in der Haushaltsklausur der UWG wurde die Frage aufgeworfen, ob höhere Grundsteuern anstelle von Erschließungs- bzw. Straßenbaubeiträgen erhoben werden können und ob das in der Verwaltung schon einmal durchgerechnet worden sei.
Ich habe dazu eine Stellungnahme aus der zuständigen Fachgruppe 3.2 Tiefbau/Städtische Betriebe eingeholt.
Demnach ist die Kommune verpflichtet, sowohl Beiträge bei der erstmaligen Erschließung wie auch bei straßenbaulichen Maßnahmen, nach KAG zu erheben.
Nachfolgend die Stellungnahme der Fachgruppe 3.2:
Die Stadt Harsewinkel ist wie jede andere Kommune in NRW verpflichtet, bei straßenbaulichen Maßnahmen Straßenbaubeiträge gemäß § 8 KAG festzusetzen. Es gibt Bundesländer, die keine Beitragserhebungspflicht in ihrem KAG haben (z.B. Niedersachsen, Saarland …)
Werden beim Bestehen einer Beitragserhebungspflicht keine Beiträge erhoben, erfüllt das den Straftatbestand der Veruntreuung. Dazu gibt es einen aktuellen Fall in einer Kommune.
Nach den kommunalrechtlichen Vorschriften ist die Rangfolge, dass Beiträge vor Steuern zu erheben sind
Nicht zu verwechseln ist das mit den sogenannten wiederkehrenden Beiträgen. Hinsichtlich der Zulässigkeit liegt eine entsprechende Gesetzesänderung (§ 8 KAG) in NRW wieder einmal auf Eis. Gegenwärtig sind in NRW wiederkehrende Beiträge nicht zulässig.
Der Bund der Steuerzahler fordert, Grundstückseigentümer in Nordrhein - Westfalen von den Abgaben für den Straßenbau zu befreien. In mehreren Bundesländers gäbe es die Abgabe nicht oder nicht mehr., sagte der Landesvorsitzende des Steuerzahlerbunds, Heinz Wirz.
Zuletzt hatte Bayern den unbeliebten Obelus abgeschafft.
Sollten die Erschließungs- bzw. Straßenbaubeiträge nicht mehr erhoben werden können, so ist über eine Finanzierung dieser Kosten zu entscheiden.
Laut einer Pressemitteilung ist dies in Bayern wie folgt geregelt.
In Bayern ist es der Freistaat Bayern, der den Gemeinden auf Antrag diejenigen Beiträge, die ihnen durch die Abschaffung der Beiträge entgehen, ersetzen wird.
Sollte die Landesregierung NRW den Beschluss fassen, die Gesetze für die Erschließungs- und Straßenbaubeiträge so zu ändern, dass hier der kommunale Haushalt einsteigen muss, muss das Land NRW diese Mehrkosten wie in Bayern erstatten.
Friedhelm Schmitz
Die Unabhängige Wählergemeinschaft Menden hat gestern noch eine Petition zu diesem Thema in den Petitionsausschuss im Landtag eingebracht.
Hierzu hat uns die UWG Menden eine sehr interessante Mitteilung zugesandt. Mitteilung der UWG Menden........