Sanierung des Freibades 2.Teil
TOP 17 der Tagesordnung des Rates - Sanierung Freibad -
Nach der Beratung im Betriebsausschuss hat nun der Rat die Entscheidung über den Umfang der Sanierungsarbeiten am Freibad und die Höhe der Kosten zu beschließen. Der Antrag muss schnellstens gestellt werden, damit die kurzen Fertigstellungstermine eingehalten werden können.
Eine Voraussetzung für die hohe Zuwendung des Bundes ist u a. die Herstellung eines barrierefreihen Zugangs zum Schwimmbecken.
Hierzu brachten die Mitglieder der UWG in der Sitzung des Betriebsausschusses die Anregung ein, an der Längsseite des Schwimmbeckens zur Liegewiese hin, den Bau einer Rampe außerhalb des Schwimmbeckens zu planen.
Die Rampe hat gegenüber den bisherigen Vorschlägen den Vorteil, dass die Anzahl der Schwimmbahnen erhalten bleibt, innerhalb des Wassers des Schwimmbeckens keine Einbauten notwendig sind und Änderungen an den bestehenden Beckenwänden nicht notwendig sind. Diese Rampe wird die vorhandene Treppe ersetzen und kann von allen Nutzern des Schwimmbeckens jederzeit mit genutzt werden. Die Struktur des Schwimmbeckens wird in der Statik nicht verändert. Das Planungsbüro wird bis zur Sitzung des Rates eine Gegenüberstellung der Kosten erstellen. Sollten Mehrkosten entstehen, so ist durch die Umsetzung dieser Anregung für Behinderte wie nicht Behinderte eine Bereicherung und deshalb positiv zu begleiten.
Friedhelm Schmitz 08.07.2018