Bericht aus dem Betriebsausschuss vom 26.09.2018

Unter dem Tagesordnungspunkt 4 des Betriebsausschusses sollte das Wasserversorgungskonzept vom 06.06.2018 der Stadt Harsewinkel für die Jahre 2018 bis 2023 gemäß Landeswassergesetz vorgestellt werden.

Leider war der Verwaltungsangestellte, der dieses umfangreiche Konzept erarbeitete, erkrankt und dieses Thema wird bei einer der nächsten Sitzungen noch einmal auf die Tagesordnung gesetzt.

Text aus dem Wasserversorgungskonzept:

Der nordrhein-westfälische Landtag hat in seiner Sitzung vom 06.07.2016 die Änderung des Landeswassergesetzes (LWG) beschlossen. In diesem Zusammenhang sind zahlreiche Bestimmungen neu eingeführt, angepasst bzw. ergänzt worden. Mit der Novelle des Landeswassergesetzes will die Landesregierung die heimische Wasserwirtschaft zukunftsfähig machen, den Weg zu lebendigen Gewässern ebnen und die Qualität unseres Grundwassers entscheidend verbessern.

Mit Hilfe des Wasserversorgungskonzepts soll sichergestellt werden, dass sowohl die aktuelle als auch die zukünftige Wasserversorgung im Gemeindegebiet gesichert ist.

Unter dem Absatz 4.2 Wasserbilanz wurde die zur Verfügung stehende Grundwassermenge dargestellt:

Von der wasserrechtlich genehmigten Menge in Höhe von 1.35 Millionen cbm pro Jahr kommt aus dem Grundwasserdargebot 646tsd cbm und aus der Infiltration (Ems und Lutter) 704tsd cbm.

Der Wasserstand der Lutter wie auch der Ems hat daher einen sehr großen Einfluss auf die zur Verfügung stehende Wassermenge. Eine langfristig, durch Maßnahmen erfolgte Reduzierung der Wassermenge in den Flüssen, ist für die Versorgung der Stadt Harsewinkel mit Wasser nicht richtig.

Durch die Wasserrahmenrichtlinie wurde die Gewässerschutzpolitik und Wasserwirtschaft in Europa und NRW für die Jahre Bewirtschaftungszeiträumen 2009-2015, 2016-2021 neu ausgerichtet. Diese Richtlinie betrifft auch die Gewässer in der Stadt Harsewinkel. Wichtigstes Ziel der Richtlinie ist es, europaweit die Qualität der Oberflächengewässer und des Grundwassers deutlich zu verbessern.

Bei den vorgenannten wichtigen Zielen darf aber nicht vergessen werden, dass die Landwirtschaft, die Natur, aber auch die Wasserwirtschaft enorme Wassermengen benötigt. Aus diesem Grund war es für die UWG wichtig, sich mit der zurzeit gültigen Wasserrahmenrichtlinie zu beschäftigen.

Der Abfluss der Wassermenge und die Beherrschung der Wassermenge bei Hochwasser sind und werden immer wieder neu optimal für alle Bereiche zu klären sein.

Die Mittelwerte Nitrat waren für 2 Brunnen des Wasserwerkes nah an dem Grenzwert. Auf die Frage der UWG, ob dieser Wert an den Brunnen steigend, gleichbleibend oder sinkend ist, antwortete der Mitarbeiter des Wasserwerkes: Die Werte an den beiden Brunnen sind sinkend. Dies ist eine gute Nachricht.

Dies ist u.a. auch sicherlich auf die gute Arbeit der Kooperation mit der Landwirtschaft zurückzuführen.

Die Versorgung der Menschen mit Wasser ist eine der Hauptaufgaben der Politik und Verwaltung. Durch ein gut geführtes und immer wieder modernisiertes Wasserwerk werden Menschen in Harsewinkel mit gutem Wasser versorgt.

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