Die UWG Harsewinkel hat am 02.04.2008 3 Anträge mit Erläuterung der Frau Bürgermeisterin Amsbeck Dopheide übergeben. Aus folgendem Grund wurden die Anträge gestellt: Antrag: Baugebiet „Auf dem Venn“ in Greffen Für den Bau von Häusern hat die Stadt Harsewinkel ca. 46000 qm Baugrund im Baugebiet zu eigen. Bei vollständiger Aufplanung des Baugebietes müssen noch etliche Flächen hinzugekauft werden. Die UWG will in einer langfristigen Investitionsrechnung feststellen, wie sich die Kosten für dieses Baugebiet entwickeln. Dazu benötigt die UWG einige Angaben. Nach Vorlage dieser Angaben werden wir eine Berechnung vornehmen. Die allgemein bekannte Zurückhaltung im Neubau von Häusern ist für die endgültige Entscheidung für die Weiterentwicklung dieses Baugebietes von großer Bedeutung. 25.03.08 Antrag: Finanzbeteiligung der Gemeinden an den finanziellen Belastungen des Landes NRW aufgrund der Deutschen Einheit Die finanziellen Belastungen des Landes NRW für die Deutsche Einheit werden zu einem sehr großen Teil von den Kommunen getragen. Für die Jahre 2006 und 2007 hat das Gericht eine erhebliche Überzahlung durch die Kommunen festgestellt. Die Rückzahlung erfolgt aber nicht in Höhe der überzahlten Beträge an die Kommunen, sondern nach einem anderen Schlüssel, den die Landesregierung festgelegt hat. Dies bedeutet für die Stadt Harsewinkel, dass sie nur einen kleinen Teil der Überzahlung zurückerhält. Für 2008 wurden die Bescheide mit erheblicher Überzahlung durch Kommunen festgestellt. Es erfolgt im Falle Harsewinkel eine Überzahlung an das Land. Die Erstattung wird aber nur zu einem kleinen Teil vorgenommen. Dies geschieht in dem Verhältnis: Überzahlung 100,00 Euro, Rückerstattung durch das Land 13,00 Euro. Hier ist das Land aufzufordern, die Bescheide zu ändern. Antrag: Energie – Beratungsberichte für städtische Gebäude Die UWG Harsewinkel hat einen Energie – Beratungsbericht für ein Gebäude vorliegen. Hierin werden die Schwachpunkte des Gebäudes sehr genau aufgeführt, die Sanierungsmöglichkeiten erklärt und die Amortisationszeiten errechnet. Die UWG stellt sich derartige Beratungsberichte für die städtischen Gebäude vor, damit die Renovierungen gezielt nach Schwerpunkten vorgenommen werden können. Die Stadt Harsewinkel sollte mit einem Bericht für die anstehende Renovierung der Villa beginnen. Die UWG Harsewinkel ist der Meinung, was für Privat gilt, hat auch die öffentliche Hand und ihre Gebäude Gültigkeit. |