An die Bürgermeisterin
der Stadt Harsewinkel
Frau Sabine Amsbeck-Dopheide
Münsterstraße 14
33428 Harsewinkel

                            Marienfeld; den 03.06.2005

Antrag der UWG-Harsewinkel auf Neuberatung der „Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Harsewinkel nebst Gebührentarif“ vom 21.02.2005

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,
namens der UWG-Fraktion beantrage ich,
die obige Gebührensatzung kurzfristig im zuständigen Fachausschuss zur Neuberatung zu stellen.

Wie Sie wissen, hat unsere UWG-Fraktion die jetzt gültige Gebührensatzung geschlossen abgelehnt.

Wie wir jetzt bei unserer intensiven Prüfung des Gutachtens festgestellt haben, ist die der Gebührenerhebung zugrunde gelegte Kalkulation des Gutachters in wesentlichen Punkten fehlerhaft.

Wegen der Schwierigkeit der Materie wollen wir dies nachfolgend anhand der von der Verwaltung im Februar 2005 vorgelegten Vorlage näher erläutern.

Dieser Kalkulationsfehler resultiert in erster Linie aus der Kalkulation der Gebühren für die Verlängerung der „Grabnutzungsrechte Wahlgräber“ und hier insbesondere für die Wahlgrabstelle nach § 17 und § 18.

In der Errechnung der Gebühreneinnahme wurden als jährliche Menge 105 mit dem Kostenansatz € 44,86 und insgesamt also € 4.712,- als jährliche Gesamteinnahme errechnet.

In dieser Position werden dem Bürger der Stadt Harsewinkel jedoch die Grabnutzungsrechte für die Wahlgräber berechnet. Auf Seite 23 des Gutachtens geht der Gutachter hiervon von 3.150 neuen Grabnutzungsjahren (105 Belegungsfälle auf einem Wahlgrab x 30 Jahre Nutzung) aus. Werden diese 3150 Grabnutzungsrechte mit dem jährlichen Gebührenansatz von € 44,86 multipliziert, erreicht die Stadt eine Einnahme von € 141.309,00.

Uns liegt inzwischen eine Rechnung eines betroffenen Bürgers vor, in dem er alleine schon über € 4.800,- für den Erwerb neuer Grabnutzungsrechte aufgrund einer Grabneubelegung zu entrichten hatte.

Bei einer Neubelegung eines Wahlgrabes muss die verbrauchte Zeit für jede Grabstelle dieses Wahlgrabes bis zu einer Laufzeit von 30 Jahren neu erworben werden.

Bei dem obigen Fall handelte es sich um ein Wahlgrab mit 6 Einzelgräbern. Demgemäß wurden dem Bürger für 6 Lager und 18 „verbrauchten“ Jahren insgesamt 108 Grabnutzungsrechte zu € 44,86 berechnet. Gesamtsumme somit € 4.844,88.

In der Vorlage der Verwaltung zur beratenden Sitzung des „HFWA“ am 10.02.2005  wurde hingegen mit einer Menge von („nur“) 105 und nicht mit der tatsächlichen Menge der jährlich insgesamt neu zu erwerbenden tatsächlichen Grabnutzungsrechte gerechnet.

Die Anzahl der jährlichen Grabnutzungsrechte wird die Zahl von 3.150,00 (s.o.) erheblich überschreiten, da jedes Wahlgrab bei einem einzelnen Bestattungs- und Belegungsfall immer mit allen Grabstellen (siehe obiges Beispiel mit 6 Grabstellen) wieder auf eine Gesamtnutzungsdauer von 30 Jahren zurück erworben werden muss.

Berechnung der bei der Verabschiedung der Satzung nicht berücksichtigen Mehreinnahmen alleine hieraus: veranschlagte Einnahme:

gemäß der Vorlage zum HFWA am 10.02.05     €     4.712,00

  • bei Berechnung von 3.150 Grabnutzungsjahren (105 x 30 Jahre)
  • multipliziert mit dem Gebührensatz von € 44,86     € 141.309,00
  • erücksichtigt gebliebene Mehreinnahme:   € 136.597,00

Tatsächlich werden aber nicht nur jährlich 3.150 Grabnutzungsjahre, sondern aufgrund der zahlreichen Wahlgräber und abgelaufenen Jahren) aller Voraussicht nach eher doppelt soviel Grabnutzungsjahre gebührenpflichtig erwerben werden müssen.

Allein die Einahmen aus dieser Gebührenposition werden somit die „gesamten Kosten“ für die Friedhofsunterhaltung jährlich decken.

Bei 6.000 jährlich abzulösenden Grabnutzungsrechten auf Wahlgräbern –von denen wir ausgehen- werden Einnahmen erlöst von sogar € 269.160,00

(bei jährlichen Gesamtkosten des Friedhofes gemäß dem Gutachten von  € 225.002,00) 

Die in die Gebührenkalkulation eingeflossenen „Kosten“ wurden von uns bisher nicht geprüft. Da es zu einer neuen Kalkulation der Gebühren kommt und aufgrund des gesetzlichen Kostenüberschreitungsverbotes kommen muss, sind bei der Neuberatung aber auch die angesetzten Kosten intensiv zu prüfen.

Für uns sind auch die Kosten und Kostensteigerungen in der angenommenen Höhe nicht nachvollziehbar.

Kostenentwicklung:
Gesamtausgaben 2001: € 129.431,57
Gesamtausgaben 2002: € 139.456,12
Gesamtausgaben 2003: € 156.306,29
Gesamtausgaben 2004:  € 161.737,80
Gesamtausgaben 2005: Haushaltsansatz € 260.800,00 !!!
Wie ist die Erhöhung von 100 % !!! innerhalb von 5 Jahren von € 129.431,57 im Jahr 2001 auf € 260.800 im Jahr 2005 sachlich und politisch zu erklären?

Für die Sitzung des zuständigen Ausschusses bzw. Rates stellen wir konkret folgende Sachanträge:

Aufhebung der Gebührensatzung vom 21.02.2005.

  • Erstattung der nach der Satzung vom 21.02.2005 berechneten Gebühren mit dem Hinweis, dass eine Neuberechnung nach der noch zu verabschiedenden Gebührensatzung erfolgen wird.
  • Rückforderung der Kosten für das Gutachten, weil die Gebührenstruktur bei Berücksichtigung der Mehreinnahmen nicht mehr stimmig ist.
  • Neuberatung und Verabschiedung einer neuen Gebührensatzung rückwirkend zum 21.02.2005. (In die Neuberatung sollten auch andere betroffenen gesellschaftliche Gruppen wie zum Beispiel die Kirchen und der VdK einbezogen werden)
  • Aussetzung der Beitragsveranlagung von Neufällen bis zu Verabschiedung der neuen Satzung.

Die UWG Harsewinkel und die UWG-Ratsfraktion konnten die Verabschiedung der Gebührensatzsatzung vom 21.02.2005 wegen der horrenden und nicht nachvollziehbaren Erhöhungen nicht mittragen. Grund für die Ablehnung war auch, dass eine Ausgaben- und Kostenüberprüfung vom Rat und vom Fachausschuss abgelehnt wurden.

Bei der Neuberatung der Gebühren wollen wir konstruktiv im Sinne der Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt auf der einen Seite und der Finanzinteressen der Stadt auf der anderen Seite bei der Findung einer für beide Seiten sachgerechten Lösung mitwirken.

Mir freundlichen Grüßen
Johannes Sieweke
Fraktionssprecher

13/07/09 22:46

 

 

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