Stellungsnahme des UWG – Vorstandes zur Errichtung eines Bethauses mit separater Hausmeisterwohnung an der Dieke, Flur 59, Flurstück 427
Datum: 30.10.2007 Am 22.02.2006 hat der Rat der Stadt mit den Stimmen der CDU beschlossen, das Einvernehmen der Stadt für den Neubau eines Bethauses herzustellen. Voraussetzung ist jedoch, dass die landwirtschaftlichen Betriebe Walkenfort und Wesselmann nicht beeinträchtigt werden. Die Erweiterung der landwirtschaftlichen Betriebe ist nach unserer Meinung schon wegen der näheren Wohnbebauung und erst recht jetzt nicht mehr möglich. Allein aus diesem Grund kann der Beschluss vom 22.02.2006 nicht umgesetzt werden. Wir sind der Meinung, dass dieser Beschluss evtl. Ersatzleistungen der Stadt auslösen könnte, wenn sich die landwirtschaftlichen Betriebe nicht entwickeln können. Ferner wurde der Ausbau der Dieke in 2008 mit einem einseitigen Fuß- und Radweg beschlossen. Am 30.08.2007 hat der Rat der Stadt mit den Stimmen der CDU beschlossen, eine wesentlich größere Ausführung des Bethauses zuzulassen. Das Einvernehmen wurde nach dem § 36 Baugesetzbuch erteilt. Der § 36 BauGB regelt die Beteiligung der Gemeinde und der höheren Verwaltungsbehörde. In Absatz des § 36 heißt es: Das Einvernehmen der Gemeinde und die Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde dürfen nur aus den sich aus den §§ 31, 33, 34 und 35 ergebenden Gründen versagt werden. In den vergangenen Jahren wurden an der Dieke verschiedene Bauvorhaben nach den §§ 34 bis 35 BauGB genehmigt, so der Neubau des großen Marktes einschl. der Erweiterungen, der Neubau eines Zimmerreibetriebes einschl. Hausmeistermeisterwohnung ( jetzt vermietet ) und der Neubau der Postverteilungsstelle. Im Jahre 2006 sollte noch die dort befindliche landwirtschaftliche Hofstelle erweitert werden. Hierfür hat auch die Stadt das Einvernehmen erteilt. Auf die Erweiterung wurde bis heute verzichtet. Mit Schreiben vom 29.03.2006 hat die UWG Harsewinkel die Verwaltung gebeten, Vorstellungen, d. h. einen Bebauungsplan zu entwickeln, wie die Flächen im Bereich dieses Gebietes genutzt werden könnten. Es kann nicht sein, dass hier immer wieder Einzelentscheidungen zu fällen sind, die mit geordneter Stadtplanung nichts zu tun haben. Jetzt wird wiederum an dieser Stelle ein Bau mit einer gesonderten Genehmigung erstellt. Die Genehmigung für dieses Gebäude ist nach § 35 BauGB beantragt worden. Der § 35 regelt die Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich. Die Stadt Harsewinkel und der Kreis Gütersloh gehen bei der Beurteilung für die Zulässigkeit dieses Bauvorhabens nach § 35 (2) BauGB aus. Nach diesem Absatz können sonstige Bauvorhaben genehmigt werden, müssen aber nicht. Hier wurde aus unserer Sicht eine Chance vertan, in einem neuen Bebauungsplan das beantragte Bauvorhaben zu beurteilen. Das Einvernehmen der Stadt und inzwischen auch die Zustimmung der Kreises Gütersloh zur Baumaßnahme wurden nach § 35 ( 2 ) erteilt. Die Erteilung der Zustimmung durfte nicht erfolgen, da aus folgenden Gründen eine Zustimmung versagt werden muss: - Eine Entstehung und eine Befestigung einer Splittersiedlung zu befürchten ist. Hier genügt alleine die Befürchtung.
- Da das Orts- und Landschaftsbild durch den Neubau beeinträchtigt wird. Zur Vermeidung der Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes durch das Bauvorhaben ist nicht die max. zulässige Gebäudehöhe des benachbarten Bebauungsplanes anzunehmen, sondern die tatsächlichen Höhen der vorhandenen Bebauung an der Dieke, also links und rechts des Vorhabens. Zur Beurteilung sind daher die vorhandenen Höhen der Gebäude Wesselmann, Post und des Einkaufsmarktes heranzuziehen evtl. noch die Lagerhallen Kuhlmann, Holzmann-Kalter, sowie die des Betriebes Hujer. Die Firsthöhe des neuen Gebäudes wird die angrenzenden Gebäude bis zu 100 % übersteigen.
In diesem Zusammenhang muss die Frage gestellt werden, kann in dem Gebiet auch eine Moschee mit einem hohen Minarett gebaut werden? Oder wird diese Anfrage abgelehnt, da aus diesem Kreise kaum Wähler zu erwarten sind? - Eine ausreichende Erschließung ist dann gegeben, wenn sie das zu erwartende Verkehrsaufkommen ohne Gefahren abwickeln kann. Das Bethaus wird über die Dieke erschlossen. Auch wenn für den Ausbau für 2008 Mittel im Haushalt bereitgestellt werden, sind noch der Grunderwerb und der Ausbau der Straße und des Fuß- und Radweges erforderlich. Von einer gesicherten Erschließung im Sinne des BauGB kann daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht gesprochen werden.
- Die endgültige Frage, was mit dem Bethaus am Eichenweg geschieht ist noch nicht geklärt. Dieses Bethaus liegt im allgemeinen Wohngebiet. Die Nutzung ist daher auch im nachbarschaftlichen Verhältnis und nach Gesetz zu klären.
Zusammenfassend muss gesagt werden: ein Ratsbeschluss, der zum Inhalt hätte: - Die Aufstellung eines Baubauungsplanes vorsieht. damit hierin dann die Art der Bauten, die Nutzung und
das Maß im Detail festgelegt werden können. - Die Zurückstellung der Bauanfrage bis zur Aufstellung und bis zum Beschluss über einen neuen Bebauungsplan.
wäre hier für die Stadt Harsewinkel und die Nachbarschaft die beste Lösung gewesen. In diesem Bebauungsplan hätte ein Interessenausgleich zwischen der gewerblichen und landwirtschaftlichen Nutzung sowie der Wohnbebauung auch auf der gegenüberliegenden Seite der Dieke geschaffen werden können. Dieses ist leider nicht geschehen. Deshalb haben auch die Damen und Herren des Rates die Verantwortung für diese Planung, die an beiden Sitzungstagen gegen die Stimmen der UWG das Einvernehmen beschlossen und damit den Bau abgesegnet haben. Wir stellen uns die Frage, ob ein Harsewinkeler Investor auch so bedenkenlos die Zustimmung bekommen hätte? Dass die Mennoniten -. Brüdergemeinde e.V. Harsewinkel eine solch große Investition bauen und finanzieren kann, verdient unseren Respekt. Das Bethaus am Eichenweg, auch das ist ersichtlich, wird von den Mitgliedern intensiv angenommen. In einer schriftlichen Stellungsnahme zu den Fragen nach eigenem Kindergarten und eigener Grundschule hat Herr Schneipel von der Mennoniten Brüdergemeinde Harsewinkel dieses verneint. Dies haben wir so zur Kenntnis zu nehmen. ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Das Thema Bethaus wird in Harsewinkel sehr stark diskutiert. Aus diesem Grunde bitten wir Sie, Ihre Meinung an die Anschrift des 1. Vorsitzenden Friedhelm Schmitz friedhelm.schmitz@freenet.de zu senden. Diese Nachricht wird von uns vertraulich behandelt. Herzlichen Dank.
Für den Vorstand Friedhelm Schmitz |